Arbeitgeber

Die pensionskasse pro versichert Sie mit Ihrem Personal. Sie erhalten massgeschneiderte Vorsorgelösungen für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - zu fairen Konditionen. Ein Vergleich lohnt sich. Sie profitieren von vorteilhaften Zahlungsmodalitäten. Die Risikoprämien werden zu Beginn des Jahres, die Sparprämien dagegen erst Ende Jahr fällig. Eine Mindestprämie gibt es nicht. Eine unverbindliche Offerte schafft Klarheit.

 

Der Regionalvertreter / die Regionalvertreterin freut sich auf Ihren Kontakt.

 

 Sie haben Ihr Personal bereits bei der pensionskasse pro versichert...

… und möchten jemanden anmelden?

Formular Eintritt

 

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Formular Meldung von Mutationen

 

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Formular Krankheits-/Invaliditäts-/Todesfallmeldung

 

Alle Formulare im Überblick:

Formulare

 

Selbständigerwerbende ohne Angestellte

Selbständigerwerbende ohne Personal können sich freiwillig in der beruflichen Vorsorge versichern. Dies fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der pensionskasse pro. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die Stiftung Auffangeinrichtung oder Ihren Verband.

Die pensionskasse pro dankt für Ihr Interesse und empfiehlt sich für eine Neuprüfung ihrer Vorsorgeeinrichtung, sobald Sie Personen beschäftigen, die mindestens CHF 20'520 im Jahr verdienen und für mehr als 3 Monate angestellt werden.