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News Flash Mai 07

2007 läuft gut. Die Wirtschaft arbeitet auf Hochtouren, die Arbeitslosigkeit sinkt weiter, die Teuerungsrate ist kaum zu spüren. Also alles erfreulich, aber natürlich kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen und sich auszuruhen. Ganz Ähnliches gilt für die pensionskasse pro: einem guten 2006 folgt ein bisher ebenso starkes 2007. So haben wir im Mai 2007 erstmals die Zahl von 3500 angeschlossenen Unternehmen (mit mittlerweile über 20.000 Versicherten) erreicht. Die Zeichen stehen also weiterhin auf kontrolliertem Wachstum, aber dennoch bleiben wir mit beiden Beinen auf dem Boden; wir setzen nach wie vor auf eine konservative Anlagestrategie und die konsequente Absicherung des Zinsrisikos bei Obligationen. Denn wir sind sicher, dass eine nachhaltige, auf lange Zeit ausgerichtete Strategie unter dem Strich letztendlich erfolgreicher sein wird. Die Erhöhung der Wertschwankungsreserven wird auch 2007 im Mittelpunkt stehen, sodass auch von dieser Seite alles getan wird, unseren Kunden und Partnern eine noch stabilere Basis der Zusammenarbeit zu bieten.

 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute Zeit und viel Erfolg!

Ihr Team der pensionskasse pro

 

 

Stellungnahme zum Bericht „hohe Kosten, wenig Rendite“ in der NZZ am Sonntag vom 20. Mai 2007

pensionskasse pro auf einer soliden Basis

Die NZZ am Sonntag berichtet in der Ausgabe vom 20. Mai 2007 über die pensionskasse pro. Es ist uns ein Anliegen, auf einige wichtige Punkte aufmerksam zu machen, und gewisse Aussagen zu berichtigen, welche unsere Leistungen verzerrt darstellen.

 

 

Angemessene Verwaltungskosten

Der publizierte Vergleich der Verwaltungskosten ist nicht nachvollziehbar.
Im Bericht der NZZ am Sonntag werden beispielsweise folgende Punkte nicht beachtet:

  • Die Verwaltungskosten der ausgewählten Kassen setzen sich vermutlich unterschiedlich zusammen. Ein Vergleich wäre deshalb nur auf einer einheitlichen Grundlage möglich, welcher ausweist, welche Leistungen unter dieser Position ausgewiesen werden. Die Verwaltungskosten der pensionskasse pro umfassen beispielsweise die versicherungstechnische Verwaltung (inkl. EDV), Vertrieb und Marketing, Honorare des Stiftungsrates, allgemeine Versicherungsaufwendungen, Kosten für Expertisen und Revisionen (PK-Experte, Asset-Liability-Studien), Gebühren oder  Anwaltskosten.
  • Bei der pensionskasse pro gibt es keine Querfinanzierung des Verwaltungsaufwandes durch den Anlageerfolg.
  • Die Anfangsjahre der pensionskasse pro waren geprägt durch Startaufwendungen und Skalennachteile. Diese fallen in Zukunft weg. Die Aufwendungen pro Kopf sind 2006 gegenüber dem Vorjahr bereits gesunken. Auch für dieses Jahr kann von einer weiteren Reduktion der Pro-Kopf-Verwaltungskosten ausgegangen werden.

Massgebend für einen fairen Vergleich sind unseres Erachtens nicht die ausgewiesenen Verwaltungskosten, sondern die tatsächliche Prämie, welche sich aus Risikoprämie, Sparprämie und Verwaltungskostenbeiträgen zusammensetzt

 

Performance widerspiegelt Anlagestrategie

Die pensionskasse pro verfolgt eine konservative Anlagestrategie. So liegt die Aktienquote beispielsweise unter 25%. Kassen mit einer höheren Performance weisen grundsätzlich einen höheren Aktienanteil auf.

Grosse Institute wie Swiss Life (1,7%) und Axa Winterthur (3,2%) haben eine geringere Performance als die pensionskasse pro. Insofern widerspiegeln die kostenbereinigten 3.74 % – auch und gerade im Vergleich mit dem Benchmark Pictet BVG-25 (2000) – keine tiefe Rendite, sondern sind ein Zeichen einer konservativen Anlagepolitik.

 

Die defensive Anlagestrategie der pensionskasse pro ist indexbasiert. Die Obligationen sind konsequent gegen Zinsanstieg abgesichert. Das Ziel der Anlagepolitik sind kontinuierliche Erträge, nicht volatile und ausschliesslich marktabhängige Gewinne. Aus diesem Grunde wurde beispielsweise auch die Immobilienquote auf 15% erhöht.

 

Es erstaunt uns nicht, dass der Markt unsere Entwicklung und unsere Leistungen aufmerksam verfolgt. Die Erfolge und Rückmeldungen von Kunden bestärken uns in der Absicht, an der bewährten Strategie festzuhalten. Wir sind überzeugt, dass wir damit gegenüber den Kunden, den Versicherten und auch Mitarbeitenden unsere Versprechen weiterhin einhalten können.

 

Für persönliche Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Richtlinien zur Annahme von rückwirkenden Verträgen per 1. Mai 2007

Rückwirkende Neuanschlüsse haben immer wieder zu Problemen mit der Abrechnung von fälligen (Teil-)Beträgen geführt und stellen in gewisser Weise eine Besserstellung gegenüber solchen Kunden dar, die sich fristgerecht angeschlossen haben. Deswegen führt die  pensionskasse pro folgende Richtlinien für rückwirkende Neuanschlüsse ein:

  • Rückwirkende Anschlüsse sind maximal per 1. Januar des Vorjahres möglich. Die Gesamtprämie für das Vorjahr ist ebenso wie die Risikoprämien und Verwaltungskosten für das laufende Jahr vollumfänglich, die Sparprämie für das laufende Jahr pro rata temporis im Voraus zu entrichten.
  • Bei Anschlüssen, deren Beginn mehr als 3 Monate in der Vergangenheit liegt, sind Risikoprämien und Verwaltungskosten für das laufende Jahr vollumfänglich im Voraus zu entrichten.
  • Bei Anschlüssen, deren Beginn mehr als 6 Monate in der Vergangenheit liegt, sind Risikoprämien und Verwaltungskosten für das laufende Jahr vollumfänglich und die Sparprämie pro rata temporis im Voraus zu entrichten.

 

Neuerung im BVG per 1. Mai 2007

Der Bundesrat hat auf 1. Mai 2007 eine Änderung des BVG in Kraft gesetzt, mit der verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung geklärt werden. Die neuen Bestimmungen stellen in erster Linie sicher, dass beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber für die Rentnerinnen und Rentner kein vertragsloser Zustand entsteht.

 

Die pensionskasse pro hat aus diesem Grund ein zusätzliches Formular („Bestätigung durch die bisherige Vorsorgeeinrichtung“) erstellt, welches für einen Neuanschluss zwingend eingereicht werden muss. Sie finden dieses Formular auf unserer Homepage unter der Rubrik „Downloads“ im Abschnitt „Anschluss“. Oder Sie können auch direkt HIER darauf zugreifen.

 

Die neue BVG-Bestimmung sieht ausserdem ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei „wesentlichen Änderungen“ des Anschluss- und Versicherungsvertrages eingeführt. Was aber ist wesentlich? – Wir sagen es Ihnen:

  1. eine Erhöhung derjenigen Beiträge, denen nicht Gutschriften auf den Guthaben der versicherten entsprechen, um mindestens 10% innerhalb von 3 Jahren
  2. eine Senkung des Umwandlungssatzes, die für Versicherte zu einer Senkung ihrer voraussichtlichen Altersleistung um mindestens 5% führt
  3. andere Massnahmen, deren Wirkungen denjenigen nach den Buchstaben a) und b) mindestens gleichkommen
  4. der Wegfall der vollen Rückdeckung.

 

Als „nicht wesentlich“ gelten dagegen Änderungen, wenn sie Folge einer Änderung der rechtlichen Grundlagen sind.

 

Personenfreizügigkeit ab 1. Juni 2007

Wie bereits in unserem News Flash vom 4. April 2007 erwähnt, läuft die Übergangsfrist für die Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA am 1. Juni 2007 ab.

 

Ab diesem Datum gelten neue Bestimmungen für die Auszahlung von BVG-Geldern beim definitiven Verlassen der Schweiz und Wohnsitznahme in einem EU/EFTA-Land.

 

Der Sicherheitsfonds – welcher die Verbindungsstelle zu den jeweiligen Sozialversicherungsanstalten der jeweiligen Länder ist – hat diesbezüglich bereits Vereinbarungen mit folgenden Ländern abgeschlossen:

  • Spanien
  • Portugal
  • Italien
  • Österreich

Mit Deutschland, Frankreich und England sind Verhandlungen in Gange, um auch hier eine entsprechende Vereinbarung abschliessen zu können. Ausführliche Informationen und Formulare für den Antrag auf Auszahlung finden Sie unter www.verbindungsstelle.ch.

 

Selbstverständlich stehen Ihnen Ihr Berater oder die pensionskasse pro für zusätzliche Auskünfte ebenfalls gerne zur Verfügung.

 

Dienstleistungsangebot „private pro“: Vorläufig keine weiteren Offerten

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat im Herbst 2006 das Vorsorgereglement für das neue Dienstleistungsangebot „private pro“ genehmigt. Das Interesse an unserem neuen Angebot war gross. Wir durften in den vergangenen Monaten diverse Offerten erstellen.

Im März 2007 ist das BSV an uns gelangt. Das Bundesamt wünscht zu verschiedenen Punkten noch ergänzende Informationen. Bis zur definitiven Klärung dieser Punkte sehen wir von weiteren Erstellungen von Offerten für

     
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