Eintrittsschwelle

Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als CHF 20'520 (Stand 01.01.2009) beziehen, unterstehen der obligatorischen Versicherung. Ist der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr beschäftigt, so gilt als Jahreslohn der Lohn, den er bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde.

Befristete Anstellungen siehe "Temporäre".

 

Die gesetzlichen Grenzwerte für 2010 finden Sie hier.