Leistungen
Die pensionskasse pro bietet überdurchschnittliche Vorsorgeleistungen – zu fairen Preisen. Wenn Ihr Personal gemäss den Mindestleistungen (siehe „Versicherter Lohn“) nach dem Gesetz der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert ist, haben Sie Ihrer Pflicht als Arbeitgeber Genüge getan.
Doch viele schätzen einen besseren, das gesetzliche Mindestmass übersteigenden Vorsorgeschutz, sei es im Invaliditäts- oder Todesfall, sei es die Altersleistungen betreffend. Durch höhere Sparbeiträge ist dies möglich.
Die Finanzierung der Prämien für alle massgeschneiderten Leistungen erfolgt mindestens hälftig seitens der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Lassen Sie sich beraten - der Regionalvertreter in Ihrer Nähe freut sich auf den Kontakt mit Ihnen.
"Regionalvertreter in Ihrer Nähe"

