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Freizügigkeitslösungen

Kapitalauszahlung: Wichtige Gesetzesänderung ab 2024

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Freizügigkeitslösungen

Kapitalauszahlung: Wichtige Gesetzesänderung ab 2024

Mit der AHV-Reform 21 tritt per 1. Januar 2024 eine Gesetzesrevision in Kraft:
Die Auszahlung der Freizügigkeitsguthaben aufzuschieben, ist nur noch für Personen möglich, die nach der Pensionierung noch weiterarbeiten.
Der Gesetzgeber räumt den Versicherten aber eine Übergangsfrist ein:
Personen, die ihr ordentliches Rentenalter (neu Referenzalter) in der Zeit von 2024 bis 2029 erreichen werden, können die Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens noch aufschieben, auch wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind – maximal 5 Jahre oder bis spätestens zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2029.

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